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Sofortiges Verbot für Raubbauholz

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'Import illegaler Hölzer muss endlich verboten werden!',
Artikel in Rundbrief 3/3003, Forum Umwelt und Entwicklung

Umweltverbände fordern drastische Maßnahmen zum Schutz der Wälder

Ende Mai 2003 präsentierte die EU-Kommission (EC) den EU-Mitgliedsstaaten einen Aktionsplan zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlags und -handels präsentiert, an dem die Bundesregierung aktiv beteiligt ist. Dieses Engagement ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch geht es den deutschen Umweltverbänden nicht weit genug.

Schon seit etwa 15 Jahren versprechen Holzhändler und Politiker der Öffentlichkeit, sich für die Erhaltung des Tropenwaldes engagieren zu wollen. Der Verein Deutscher Holzeinfuhrhäuser (VDH) wartete schon 1989 mit einem "Verhaltenskodex" auf und gelobte, eine nachhaltige Bewirtschaftung des Regenwaldes und umweltschonende Holzernte zu gewährleisten. Im selben Jahr versprach die Internationale Tropenholzorganisation (ITTO) sogar, dass ab dem Jahre 2000 nur noch Tropenhölzer aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung in den Handel gelangen sollten. Und unsere Bundesregierung steht, will man den Verlautbarungen Glauben schenken, ohnehin an vorderster Front wenn es um den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Regenwälder geht.

Die Realität im Jahre 2003 zeigt, was die Selbstverpflichtungen und Ankündigungen wert sind: Nicht einmal ein Prozent der gehandelten Tropenhölzer stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Die "restlichen" 99 Prozent werden mit Raubbau-Verfahren gewonnen, also durch die Plünderung und Zerstörung von Wäldern. Damit nicht genug: Ein Großteil des Raubbaues ist sogar illegal. Schätzungen zufolge stammt etwa die Hälfte der Tropenholzimporte in die EU aus illegalem Holzeinschlag und -handel. Dasselbe gilt für gut 20% der Holzimporte aus Rußland. Die EU als weltgrößter Holzimporteur bezieht jährlich illegales Holz im Wert von 1,2 Milliarden Euro! Diese Fakten sind seit Jahren bekannt und werden auch von den Regierungen der G8-Länder und der EU anerkannt.

Nichts ist vor der Holzmafia sicher

Illegaler Holzeinschlag und Handel ist - neben dem legalisierten Raubbau - eine der Hauptursachen für die Zerstörung von Urwäldern. In Indonesien gelten offiziell über 70% der Hölzer als illegal, in Kamerun sind es über 80%, für Brasilien schwanken die Angaben zwischen 20 und 80% und auch für Russland, dem Land mit der weltweit größten Waldfläche, werden gut 20% angegeben. Selbst in Nationalparks und Indianergebieten sind Ramin- und Mahagonibäume nicht mehr sicher vor der Holzmafia, obwohl beide Holzarten inzwischen auf der Liste des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES stehen. Die Weltbank schätzt, dass den Holzexportländern durch die illegalen Machenschaften jährlich 10-15 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gehen. Der Schaden für die Wälder und die betroffene Bevölkerung dürfte noch viel höher sein.

Aktionsprogramm gegen Waldzerstörung

In den Jahren 1997 und 1998 haben die Staatschefs der G7-Staaten, der mächtigsten Industrienationen der Welt, ein Aktionsprogramm beschlossen, in das auch der Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag einbezogen wurde. Das Programm wurde jedoch erstmal nicht mit Leben gefüllt; konkrete Maßnahmen gegen die Waldzerstörung blieben zunächst aus. Auf dem G8-Gipfel von Okinawa (2000) wollte man das Thema wieder vom Tisch haben. Nur auf Druck der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kam das Problem des illegalen Holzeinschlages und -handels wieder auf die Tagesordnung. Erst anlässlich einer regionalen Konferenz in Jakarta 2001 begannen auch Regierungen damit, ihre Verantwortung im Kampf gegen den illegalen und zerstörerischen Holzeinschlag einzugestehen und sprachen sich dafür aus, dagegen vorzugehen.

Im Jahre 2002 wurde das Problem erstmalig in einer völkerrechtlich verbindlichen Konvention im Arbeitsprogramm zur Biodiversität von Wäldern adressiert undintegriert.

Europäische Kommission "FLEGT" den Wald

Ein Ergebnis dieses Prozesses ist der FLEGT-Aktionsplan (Forest Law Enforcement, Governance and Trade), dessen Entwurf die Europäische Kommission Ende Mai 2003 den EU Mitgliedsstaaten präsentierte. Als wichtigste und neuartige Maßnahme wird darin der Abschluss von Partnerschaftsabkommen zwischen dem Holzerzeugerland und etwa der EU vorgeschlagen. Das Exportland muss dann für zuverlässige und glaubwürdige Verfahren und Strukturen sorgen, damit festgestellt werden kann, ob das Holz im Einklang mit den Gesetzen des Landes geschlagen wurde. Eine Art Zertifizierung wird als notwendig erachtet. Weitere Punkte des Aktionsplanes sind: - verstärkte Unterstützung der Erzeugerländer im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit - Prüfung, inwieweit das Problem des illegalen Holzeinschlags und -handels im Rahmen bestehender Gesetze und Maßnahmen angegangen werden kann (z.B. Geldwäschegesetz, CITES, Überarbeitung der Kriterien von Finanzinstitutionen und Exportkreditagenturen, öffentliches Beschaffungswesen) Schließlich setzt man noch auf privatwirtschaftliche Initiativen (freiwillige Maßnahmen und Verhaltenskondizes)

Der EU-Aktionsplan ist als erster Schritt in die richtige Richtung zu werten. Doch im Maßnahmenpaket fehlen wichtige Vorschläge: So wurde das von NGOs immer wieder geforderte Importverbot für illegales Holz auf unbestimmte Zeit vertagt. Was für den normalen Menschenverstand logisch erscheint, hat sich bei der EC nicht durchsetzen können. Der Grund ist klar. Die treibenden Kräfte der Urwaldzerstörung sitzen in Ländern der großen Märkte (USA, EU, Japan, China) sowie der Holzmafia (Malaysia u.a.). Und solange der Import illegaler Hölzer weder von der EU noch von Deutschland gesetzlich verboten wird, kann auch der Holzhandel ungeniert am illegalen Raubbau verdienen.

Holzhandel setzt auf Freiwilligkeit

Die Bundesregierung hat sich immerhin aktiv am FLEGT-Prozess beteiligt und begrüßt das EU-Aktionsprogramm "grundsätzlich". Anfang September hatte das Bonner Verbraucherschutzministerium (BMVEL) zu einer Verbandsanhörung geladen, an der neben Regierungsstellen vor allem Umweltverbände und Vertreter der Holzwirtschaft teilnahmen. Die Vertreter des Holzhandels schieben die Verantwortung vor allem auf die Entwicklungsländer - schließlich findet der illegale Holzeinschlag ja dort statt. Ansonsten befürwortet man erwartungsgemäß freiwillige Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der Industrie und hält wenig von neuen Verordnungen und Gesetzen. Allerdings hat der Holzhandel bislang nicht einmal freiwillige Maßnahmen vorgeschlagen. Dennoch hat es den Anschein, dass sich der Holzhandel nicht mehr lange um seine Verantwortung wird drücken können und auf Verordnungen und Gesetze nicht grundsätzlich ablehnend reagieren würde. Denn auch freiwillige Maßnahmen machen nur dann Sinn, wenn die Einhaltung der Regeln seriös überprüft werden kann. Schließlich setzen sich viele Unternehmen, die etwa mit Holzarten wie Bangkirai, Bongossi, Iroko, Mahagoni oder Yellow Balau handeln, dem Verdacht und Risiko aus, fahrlässigerweise illegalen Holzhandel zu unterstützen oder zu dulden. Will ein Unternehmen aber den Einkauf illegaler Hölzer vermeiden, braucht es dazu entsprechende Gesetze und Kennzeichnungssysteme. Auch von Seiten des Wirtschaftsministeriums wurde gegen ein Importverbot argumentiert, mit dem Allzweck-Argument WTO und GATT.

Umweltverbände fordern drastische Maßnahmen

Die Umweltverbände wollen sich nicht mit endlosen Prüfungen und jahrelangem Zuwarten abfinden und Jahre verstreichen lassen, bis sich die freiwilligen Maßnahmen wieder als unnütz erweisen. Zudem ist zu befürchten, dass sich das Problem irgendwann von selbst erledigt - spätestens wenn sämtliche Urwälder abgeholzt sind, die heute noch wertvolle Holzreserven beherbergen. Sie fordern deutlich drastischere und konkretere Maßnahmen, wie:

  • ein gesetzliches Importverbot für illegale Hölzer, sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland,
  • die volle Partizipation der Zivilgesellschaft (inklusive lokaler und indigener Gruppen) als Grundvoraussetzung für bilaterale Partnerschaftsabkommen,
  • die Aufnahme des illegalen Holzhandels als Straftatbestand in das Geldwäschegesetz,
  • die Festlegung bindender Umwelt- und Sozialstandards für Exportkreditagenturen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
  • die Realisiserung des im Koalitionsvertrag versprochenen Umstiegs auf ausschließlich FSC-zertifizierte Hölzer im öffentlichen Beschaffungswesen (für Tropenhölzer) und damit den Ausschluss von sowohl illegalem als auch legalen Raubbau-Holz.


Wo ein Wille ist, da ist ein Weg

Wer sagt´s denn? Zahlreiche Unternehmen, der Gesetzgeber und die Zollbehörden können sehr aktiv werden, wenn es darum geht, Importe unerwünschter Produkte entschlossen zu bekämpfen. So beschloss der EU-Ministerrat am 22.07.03 nach nur 6-monatiger Beratung neue Maßnahmen zum Schutz der Inhaber geistigen Eigentums gegen Markenpiraterie. Die EU-Verordnung 1383/2003 wird am 01.07.04 in Kraft treten. Auch auf nationaler Ebene gibt es zahlreiche Gesetze, z.B. §§ 18 ff Markengesetz oder §§ 37 ff Sortenschutzgesetz. Wie beim illegalen Holzhandel verursacht auch die Markenpiraterie Milliardenschäden. Hier begnügen sich die Wirtschaftsunternehmen nicht mit Verhaltenskodizes oder anderen freiwilligen Maßnahmen. Stattdessen wurde z.B. der Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt und Markenpiraterie gegründet, der im ganzen Lande Flohmärkte und andere Orte nach verdächtige Produkte absucht. Ähnliche Kontrollen werden von den Zollbehörden durchgeführt.

Man stelle sich ein solches Aktionsteam einmal beider Arbeit im Gartencenter vor, oder bei einem Holzimporteur! Wo bleiben die Waldbesitzerverbände und ehrlichen Holzhändler, die schärfere Maßnahmen gegen die alltägliche Wettbewerbsverzerrung durch den Import illegaler Hölzer fordern. Und warum sieht der Gesetzgeber ausgerechnet beim illegalen Holzhandel tatenlos zu?

Autoren des Beitrages:
László Maraz, Koordination AG Wald/Pro REGENWALD
Mitarbeit: Martin Kaiser, GREENPEACE


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