Info-Brief  Nr. 483

Erlass für Demarkierung des Gebiets der Deni

Nach 16 Jahren Einsatz und einen Monate nach dem Beginn der Selbstdemarkierung erreichten die Deni die Unterzeichnung des Erlasses der Demarkierung für ihr traditionelles Gebiet seitens des Justizministeriums. Am 17.10.2001 wurde der Akt im Amtsblatt des Bundes veröffentlicht. Seit zwei Jahren protestieren die Indios, der CIMI, OPAN und Greenpeace gegen den illegalen Landkauf des malaiischen Holzunternehmens WTK. Greenpeace schloss sich der Forderung der Demarkierung an, nachdem die Umweltorganisation entdeckte, dass 150.000 ha der von WTK gekauften 313.000 ha Gebiet der Deni sind. Mit der Demarkierung soll der illegale Handel mit Land und die Ausbeutung von Edelhölzern unterbunden werden. Seit zehn Jahren droht dem Volk der Deni die Auslöschung. Im Jahr 1992 sind über 10 % der indigenen Bevölkerung am Xeruã Fluss an Tuberkulose, Masern und anderen von den Invasoren eingeschleppten Krankheiten gestorben.

Die Unterzeichnung des Erlasses konnten die Deni erst durch den Beginn der Selbstdemarkierung erzwingen. Nachdem die Initiative der Indios internationale Beachtung und Unterstützung fand, hat sich die brasilianische Regierung dem Druck gebeugt und endlich gehandelt. Am 11.09.2001 haben die Deni die Demarkierung auf eigene Rechnung in Angriff genommen. Fünfzehn Tage später forderte die FUNAI in einem Brief Greenpeace auf, die Demarkierungsarbeiten im Deni-Gebiet sofort einzustellen, bis das Justizministerium das Besitzrecht der Indios anerkenne. Empört wiesen die Indios die FUNAI darauf hin, dass sie für die Selbstdemarkierung verantwortlich seien und nicht die Umweltorganisation. Zudem stellten sie der Regierung eine Frist für die offizielle Demarkierung und forderten, die von ihnen geleistete Arbeit anzuerkennen. Deni Biruvi erklärte: Seit 1985 erwarten wir von der Regierung die Demarkierung unserer Gebiete. Es wurde uns versprochen. Da die Regierung ihr Versprechen nicht einlöste, haben wir mit der Arbeit begonnen. Warum will sie uns jetzt daran hindern?

Kaiová von zurückgewonnenem Gebiet gewaltsam vertrieben

Mindestens 100 Militär- und Bundespolizisten aus fünf Städten im Bundesstaat Mato Grosso do Sul haben am 16.10.2001 die Indios Kaiová von der Fazenda Sul in Juti vertrieben, die sich über Teile des Tekohá Taquara erstreckt. Die polizeiliche Aktion geht auf zwei richterliche Anordnungen zurück, erlassen von Bundesrichter Renato Toniasso von der Bundeskammer Dourados und von Bundesrichter Odilon de Oliveira von der 3. Bundeskammer Campo Grande.

Die Polizisten haben die Indios geschlagen und sie mit Gummigeschossen bombardiert. Verstörte Frauen und Kinder flüchteten in den Wald, während sich die Männer mit Pfeilen wehrten. Die richterlichen Gutachten setzten sich über die Tatsache hinweg, dass die Kaiová bereits seit zwei Jahren auf die Veröffentlichung des Berichts der Identifikation und Begrenzung des indigenen Gebiets durch die FUNAI warten. Die Dokumente über die indigene Anwesenheit in der Region belegen eindeutig das traditionelle Recht der Kaiová auf ihr Land.

Die Indios wurden in das überbevölkerte Gebiet einer anderen Gemeinschaft gebracht. Solange den indigenen Völkern in Mato Grosso do Sul ausreichend demarkiertes Land fehlt und sie in Elend leben müssen, sind sie den Grossgrundbesitzern ausgeliefert, die ihren Einfluss bis hin zu jenem Bundesorgan geltend machen, das eigentlich dem Schutz der indigenen Rechte dienen sollte.

Brasília, 18. Oktober 2001
Indianermissionsrat - CIMI




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