Info-Brief  Nr. 420

Oberstes Gericht befasst sich mit Massaker von Haximu

Die 5. Abteilung des Obersten Gerichts (STJ) wird anfangs August die Berufungen im Fall des Massakers von Haximu behandeln. Bei dem Verbrechen im Juni 1993 in Roraima wurden 16 Yanomami von Garimpeiros niedergemetzelt. Im Dezember 1996 verurteilte Bundesrichter Itagiba Catta Preta in erster Instanz vier der 22 Beschuldigten für die Tat des Genozids zu 19 und 20 Jahren Haft und für die verursachten Schäden zu sechs Monaten Gefängnis. Die Verurteilten legten beim Regionalen Bundesgericht der 1. Region in Brasília Berufung ein und beantragten einen Geschworenenprozess. Im Juni 1998 annullierte das Gericht das Urteil der ersten Instanz. Damit nicht wieder ein Verbrechen ungestraft bleibt, hat die Kommission Pró Yanomami (CCPY) eine internationale Kampagne gestartet. In Faxen an die Richter der 5. Abteilung des STJ wird die Bestätigung des Urteils der ersten Instanz gefordert.

Die Berufung beim STJ ging von der Bundesstaatsanwaltschaft auf. Sie will die Anerkennung der Kompetenz des Bundesrichters der ersten Instanz für dieses Verbrechen. Die Bundesstaatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass bei der Zuständigkeit der Bundesjustiz die Kompetenz bei einem Richter und nicht bei Geschworenen liegt. Das ist der Fall, weil bei Genozid geht es rechtlich um den Schutz der Ethnie und nicht des Lebens. Laut CPPY rechnen die Täter mit einem Freispruch, da sie bei manchen Geschworenen eine antiindigene Haltung vermuten.

Das Massaker von Haximu wurde erst im August 1993 bekannt, als die in der Region Xitei an der Grenze zu Venezuela arbeitende Schwester Aléssia mitteilte, Häuptling Antonio habe berichtet, dass eingedrungene Garimpeiros sieben Kinder, fünf Frauen, zwei Männer ermordert und Malocas in Haximu zerstört hätten. Das Verbrechen erregte internationalen Protest. Beim Besuch vor Ort, entdeckten der damalige Justizminister Maurício Correia, der FUNAI-Präsident Cláudio Romero und der Generalstaatsanwalt der Republik, Aristides Junqueiria, Spuren verbrannter Malocas, die Leiche einer von Kugeln durchsiebten Frau sowie mehrere Verletzte. Die anderen Getöteten wurden wahrscheinlich bei einem Ritual der Yanomami eingeäschert. Die polizeiliche Untersuchung führte 22 Personen als mögliche Täter an, von denen nur vier vor Gericht kamen, verurteilt und eingesperrt wurden. Bei nur wenigen Verbrechen gegen Indios wurde ein Urteil aufgrund des Tatbestandes des Genozids gesprochen. CIMI hofft, dass die Justiz die Verurteilung bestätigt und eine Möglichkeit der Straffreiheit verhindert.

Pistoleiros in Bahia verhaftet und freigelassen

Am Morgen des 15. Juli hat die Militärpolizei vier Pistoleiros verhaftet, die von den Pataxó und Bewohnern der Siedlung Cumuruxatiba in der Gemeinde Prado im Süden von Bahia festgehalten wurden, als sie Obdachlose von einer Besetzung abbringen wollten. Bei dieser versuchten Einschüchterung wurden die Pistoleiros umzingelt und bis zur Ankunft der Militärpolizei in einem Haus eingesperrt. Aufgrund des mangelnden Einsatzes der FUNAI sowie der Justiz und infolge des Einflusses des Präfekten von Prado, Antonio Barreto da Silva, kamen die Pistoleiros am 18. Juli wieder auf freien Fuss. Die Verhafteten arbeiten für die Fazendeiros Vitor Dackeche und Norma. Sie haben auch die indigenen Vertreter der Pataxó bedroht, um die Demarkierung des Gebietes Barra do Caí zu verhindern.

Die Rückgewinnung von Barra do Caí durch die Pataxó im April bestärkte die Bewohner von Cumuruxatiba zum Einsatz für ihre Rechte. Eine Gruppe Obdachloser, die Opfer des Tourismus wurden, beschlossen vor zwei Wochen, ein Gebiet das an Touristen vermietet wird, zu besetzen. Als Reaktion darauf beauftragten die Besitzer des Landes Pistoleiros mit der Vertreibung der Besetzer.

Brasília, 20. Juli 2000
Indianermissionsrat - CIMI



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