Info-Brief  Nr. 410

Regierung will Statut der Indigenen Völker ändern

Bereits zweimal nahm die Bundesregierung im April einen Anlauf, um die Diskussion des Statuts der Indigenen Völker als besonders dringlich vor die Abgeordnetenkammer zu bringen und damit im 500. Jahr der Kolonisierung Brasiliens ihre Sorge für die indigenen Völker zu heucheln. Gerade zu dem Zeitpunkt, als die indigenen Völker in Bahia versammelt waren, präsentierte sie einen neuen Vorschlag, der ein Rückschritt ist verglichen mit der Eingabe des Bundesabgeordneten Luciano Pizzato (PFL-PR), zu der die Sonderkommission der Abgeordnetenkammer vor sechs Jahren zustimmte. Der Vorschlag der Regierung ist unter Parlamentariern bekannt sowie durch die Medien veröffentlicht und weist einige polemische Aspekte wie die Definition von Begriffen, die Demarkierung von Gebieten und den Bergbau auf.

In dem von der Regierung unterbreiteten 'Statut des Indio und der indigenen Gemeinschaften' zielt das Konzept der 'Gemeinschaft' anstelle der 'Völker' auf eine Verminderung des politischen Status ab und greift in das Recht der kollektiven politischen und juristischen Repräsentation der Indios bei der Durchsetzung ihrer Rechte ein. Daneben stehen die Begriffe 'Indios und Gemeinschaft' im Widerspruch zu anderen Gesetzen - das Gesetz Arouca (Gesundheit), das Gesetz für Basisrichtlinien (Bildung) - und auch zur offiziellen öffentlichkeitsarbeit der Regierung, die den Ausdruck 'indigene Völker' gebraucht.

Weiters beinhaltet der Regierungstext wie das Dekret 1.775/96 (es regelt das administrative Verfahren der Demarkierung indigener Territorien) das Rechtsmittel des Einspruchs und stärkt die Macht der Invasoren gegen die Demarkierung. Die nächste wesentliche Schlechterstellung ist die beabsichtigte Verfügung, dass infolge gerichtlicher Verfahren die Demarkierung gestoppt wird, bis das letzte Rechtsmittel ausgeschöpft ist. Ein Prozess kann sich über Jahre hinziehen.

Eine schwerwiegende Veränderung ist hinsichtlich der Verfügungen über die Besitzrückführung zu befürchten. Laut Gesetz 6001/63 (derzeitiges Statut der Indigenen) ist für die Erteilung einer Verfügung eine vorherige Audienz des Bundes, der FUNAI, der Staatsanwaltschaft und der Indios erforderlich. Künftig sollen Bund und FUNAI nicht mehr einbezogen werden, was die Invasionen in indigene Gebiete fördern wird, vor allem in konfliktreichen Regionen wie in Mato Grosso do Sol, im Nordosten und Süden des Landes.

Ein anderer polemischer Punkt ist der Bergbau. In den bisherigen Vorschlägen ist man lediglich um den Zugang von Schürfern besorgt. Nur wirtschaftliche Aspekte stehen im Vordergrund. Es fehlen Bestimmungen zum Schutz der indigenen Gemeinschaften und Gebiete. Gewandelt werden soll die Verfassungskraft des Nationalkongresses hinsichtlich der Genehmigungen für den Zugang in eine Instanz, die Bergbauaktivitäten ohne Diskussion lediglich zur Kenntnis nimmt. Für CIMI ist es unabdingbar, bei den vorliegenden Texten wesentliche Verbesserungen vorzunehmen.

CIMI und indigene Vertreter beteiligen sich an den Debatten in der Abgeordnetenkammer und verteidigen die historischen und konstitutionellen Rechte der indigenen Völker. Die als antiindigen bekannten Parlamentarier auf der Seite der Regierung, die ihre Interessen am Bergbau und für die Holzausbeutung in indigenen Gebieten nicht verheimlichen, freuen sich offenkundig über den Rückschritt der Regierung und die Verletzung der in der brasilianischen Verfassung zugesicherten Rechte. Nach den Beratungen und je nach Interesse der Bundesregierung kann das Statut der Indigenen Völker jederzeit verabschiedet werden.

Ex-Gouverneur von Acre muss Entschädigung an Ashaninka zahlen

Der Ex-Gouverneur vom Bundesstaat Acre, Orleir Cameli, wurde zur Zahlung von R$ 10 Millionen an die Indio Ashaninka-Kampa am Rio Amônea für materielle und moralische Schäden, verursacht durch illegale Schlägerungen von 2.748 m3 Edelhölzern, Mahagoni und Zeder, zwischen 1981 und 1987.

Das Urteil des Richters von der 1. Kammer des Zivilgerichts von Acre, David Wilson Abreu Pardo, geht auf eine vom Staatsanwalt der Republik, Luiz Francisco Fernandes de Souza, 1996 eingebrachte Zivilklage zurück und betrifft weiters das Familienunternehmen Cameli, Marmud Cameli & Cia Ltda sowie Abrão Cândido da Silva, den Partner des Ex-Gouverneurs. Neben der Waldzerstörung tragen die Verurteilten die Verantwortung für Erkrankungen infolge von sexuellem Missbrauch der Indios.

CIMI-Sekretär und indigener Vertreter bei Parlamentariern und NGOs in Europa

Eingeladen von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), Parlamentariern und Pro-Indio-Organisationen besuchen der CIMI-Sekretär, Egon Heck und der Präsident des Rates der Pataxó und Pataxó Hã-Hã-Hãe-Kaziken, Nailton Muniz, sieben europäische Länder. Die Reise wurde im November 1999, beim Europaaufenthalt einer indigenen Kommission, geplant.

Seit dem 05.05. nehmen die zwei am Seminar 'Die Menschenrechte, der Einsatz für Land und Demokratie in Brasilien' in Córdoba (Spanien) teil. Diese Woche sind Egon Heck und Nailton Muniz zu Gast in Oxford und London (Grossbritannien) und führen Gespräche mit international tätigen Organisationen, mit Vertretern des Büros des Premierministers sowie mit dem brasilianischen Botschafter. In Holland, 13. - 20.05. stehen Begegnungen mit Parlamentariern, mit NGO`s und dem Aussenministerium auf dem Programm. Die nächsten Ziele sind österreich, Luxemburg und Deutschland.

Der CIMI-Sekretär und Nailton Pataxó Hã-Hã-Hãe werden über den Marsch und die Indigene Konferenz berichten. Die wichtigen Ergebnisse dieser Veranstaltungen kann durch die Gewalt am 22.04. gegen die Teilnehmer nicht ausgelöscht werden. In den 20 Punkten des Schlussdokumentes fordern die indigenen Völker unter anderem die Garantie ihrer Verfassungsrechte, die Rückgabe der geraubten Territorien, die Anerkennung der wiederaufgetauchten Völker und ihrer Gebiete, den Stopp grosser Projekte, die indigene Völker und Gemeinschaften bedrohen. Die anwesenden Vertreter von 140 Völkern stellen die nächste Indigene Konferenz für das Jahr 2005 in Aussicht.

Brasília, 11. Mai 2000
Indianermissionsrat - CIMI



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